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   LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11   

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https://dejure.org/2012,63525
LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11 (https://dejure.org/2012,63525)
LG Aachen, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 S 425/11 (https://dejure.org/2012,63525)
LG Aachen, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 S 425/11 (https://dejure.org/2012,63525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Europarechtswidrigkeit von § 5 a Abs. 2 S.4 VVG a. F.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Europarechtswidrigkeit von § 5 a Abs. 2 S.4 VVG a. F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf verzinsliche Rückzahlung der von ihm geleisteten Beiträge auf Grundlage eines Rentenversicherungsvertrages; Widerruf eines Rentenversicherungsvertrages nach dem Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10

    Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.;

    Auszug aus LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11
    Dem Versicherer steht es vielmehr frei, in welche Fonds er die Versicherungsbeiträge investiert, ohne dass eine Interessenkollision bestünde (vgl. OLG Köln, VersR 2011, 248).

    Insoweit war es dem nationalen Gesetzgeber im Rahmen des ihm eröffneten Gestaltungsspielraumes gerade unbenommen eine zeitliche Verfristung des Widerspruchsrechts auszugestalten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 20 U 150/09; Beschluss vom 09.07.2010 - 20 U 51/10 -, Beschluss vom 29.10.2010 - 20 U 100/10 - jeweils zitiert nach juris).

    Zutreffend führt das Amtsgericht aus, dass im Falle der unterjährigen Zahlung von Versicherungsprämien gegen Zuschlag kein entgeltlicher Zahlungsaufschub vorliegt und ein Widerrufsrecht gemäß §§ 488 Abs. 1, 495, 355 BGB daher nicht besteht (vgl. OLG Köln VersR 2011, 248).

  • AG Aachen, 20.09.2011 - 113 C 110/11

    Anspruch auf verzinsliche Rückzahlung von Beiträgen zu einem

    Auszug aus LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 113 C 110/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 20.09.2011 - 113 C 110/11 - zu verurteilen, an den Kläger 921, 15 EUR nebst Zinsen in Höhe von sieben Prozentpunkten seit dem 17.06.2010 sowie Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 215, 99 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts Aachen vom 20.09.2011 - 113 C 110/11 - sowie die wechselseitigen Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

    Auszug aus LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11
    Für den Fall von Verstößen gegen Informationspflichten begründete die Vorschrift ein Widerspruchsrecht zu Gunsten des Versicherungsnehmers, jedoch keinen Schadenersatzanspruch (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 20 U 150/09, zitiert nach juris).

    Diese bestehen allerdings nur in Fällen konkreter Nachfrage durch den Versicherungsnehmer bzw. wenn ein erkennbares Informationsbedürfnis vorliegt (vgl. insoweit OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 20 U 150/09, Rn. 23).

    Insoweit war es dem nationalen Gesetzgeber im Rahmen des ihm eröffneten Gestaltungsspielraumes gerade unbenommen eine zeitliche Verfristung des Widerspruchsrechts auszugestalten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 20 U 150/09; Beschluss vom 09.07.2010 - 20 U 51/10 -, Beschluss vom 29.10.2010 - 20 U 100/10 - jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11
    Insoweit war es dem nationalen Gesetzgeber im Rahmen des ihm eröffneten Gestaltungsspielraumes gerade unbenommen eine zeitliche Verfristung des Widerspruchsrechts auszugestalten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 20 U 150/09; Beschluss vom 09.07.2010 - 20 U 51/10 -, Beschluss vom 29.10.2010 - 20 U 100/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus LG Aachen, 29.03.2012 - 2 S 425/11
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit auch mehrfach geurteilt, dass die fehlende Aufklärung des Kunden darüber, ob und in welcher Höhe Rückvergütungen fließen, einen Schadenersatzanspruch des Geldanlegers begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09).
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